Modul 1, Lektion 1
In Progress

Impressum

Bitte beachte, dass auch diese Lektion keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit hat. Ich darf, kann und will keine Rechtsberatung geben und kann dir hier nur das Wissen weiter geben, das ich mir selbst angeeignet habe. Ohne jegliche Haftung.

Jeder nicht private Website-Betreiber unterliegt der Impressumspflicht. Das Impressum ist leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzuhalten.

Zum Thema “leicht erkennbar”:

  • Es reicht NICHT aus, den Link ganz unten auf der Seite, klein gedruckt und in blasser Schrift einzubinden. Es sei denn, dieser befindet sich in einem klar erkennbaren, hervorgehobenen Informations-Block! Ist der Link normal groß dargestellt, kann er auch ganz unten auf der Seite eingebunden werden. Am besten bietet sich ein (evtl. zusätzlicher) Menü-Link im Hauptmenü an.
  • Der Linktext zum Impressum muss Impressum heißen und darf nicht “Kontakt” o.a. genannt werden.
  • Es wird empfohlen, das Impressum und die Datenschutzerklärung auf zwei getrennte Seiten zu schreiben.
  • Eine Erreichbarkeit des Impressums (von überall) muss über maximal Klicks gewährleistet sein (Achtung bei mobilen Menüs!).

Ein Impressum MUSS folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachnamen des Seitenbetreibers
  • eine ladungsfähige Anschrift des Seitenbetreibers / der Niederlassung (Ein Postfach ist KEINE ladungsfähige Anschrift!); wenn du deine Anschrift nicht öffentlich machen möchtest, kannst du einen Anwaltsdienst buchen (kostet wirklich nicht die Welt). Dann schreibst du die Anschrift vom Anwalt in dein Impressum und evtl. Post wird dir vom Anwalt zu dir weiter gesendet.
  • Kommunikationsmöglichkeiten
  • Neben der Möglichkeit einer elektronischen Kontaktaufnahme (bspw. E-Mail) muss ein weiterer unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg angegeben werden! Dieser MUSS NICHT eine Telefonnummer sein. Als unmittelbar und effizient gilt eine Beantwortung innerhalb von 60 Minuten. ABER: Da Brieftauben zu langsam sind und Telegramme ausgestorben sind, bleibt eigentlich nur eine Telefonnummer übrig. Die Angabe einer Auto-Reply-Mail ist nur dann zulässig, wenn eine Kenntnisnahme und die Möglichkeit einer direkten Antwort gegeben ist. Also keine Auto-Reply-Mails, an die man nicht zurückschreiben kann.
  • falls vorhanden Handelsregister (o.ä.)
  • falls für die ausgeübte Tätigkeit notwendig die Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • falls vorhanden die UStID
  • bei (Websites mit) Shops unbedingt den obligatorischen Hinweis zur Streitschlichtung

Wichtig: Die Daten in deinem Impressum müssen in lesbarer Form vorliegen. D.h. ein Bild mit den Angaben drauf ist nicht zulässig, da sehbehinderte Menschen es nicht lesen können.

Zum Aufsetzen deines Impressums kannst du einfach einen kostenlosen (oder auch kostenpflichtigen) Impressumsgenerator nutzen, z.B. den von eRecht24.